07. Dezember 2010 in Kategorie: Aktuell

Im Oktober 2010 wurden die neuen Leitlinien des ERC veröffentlicht. Das seit 1988 bestehende Gremium beschäftigt sich fortwährend mit Fragen zur Reanimation. In Studien gewonnene wissenschaftliche Erkenntnisse werden laufend ausgewertet und in regelmäßigen Zyklen – letztmals 2005 – in Form von Leitlinien zur Reanimation umgesetzt. Ein Befolgen dieser allgemein akzeptierten Leitlinien, bedeutet ein objektiv nachvollziehbares Handeln auf der Basis des aktuellen Wissensstandes …

Foto: DAK Foto: DAK

... Die Leitlinien helfen dabei, die extrem stressbelastete Reanimationssituation eindeutig und prioritätengeleitet zu strukturieren. Dabei wird nicht nur zu den Interventionen Stellung genommen, die nachweislich gut für den Patienten sind, sondern auch zu Maßnahmen, die geringere Evidenzgrade aufweisen oder hohe Komplikationsraten erwarten lassen und daher nur für bestimmte Anwendergruppen oder überhaupt nicht mehr empfohlen werden können. Das justiert den Anspruch, den ein verantwortungsvolles Team an seine Versorgungsqualität stellt, im realistischen Rahmen und bewahrt vor wohlgemeinter, aber nicht unbedingt sinnvoller „Überversorgung“. Was ändert sich also – in aller Kürze – nach den neuen Leitlinien zur Reanimation für die Zahnarztpraxis?

1. Technik der Basismaßnahmen Während untrainierte Helfer, die über den Notruf 112 einen Kreislaufstillstand (Bewusstlosigkeit, nicht normale Atmung bzw. „Schnappatmung“ als diagnostische Kriterien) melden, vom Leitstellendisponenten nur zu einer kontinuierlichen Herzdruckmassage angeleitet werden können, sollen trainierte Helfer – zu dieser Personengruppe sollten selbstverständlich alle Mitarbeiter einer Zahnarztpraxis gehören – weiterhin die Herzdruckmassage mit einer Beatmung kombinieren. Das Verhältnis beträgt weiterhin 30 Kompressionen zu 2 Beatmungen. Der Qualität der Herzdruckmassagen muss dabei eine übergeordnete Qualität beigemessen werden. Um den korrekten Druckpunkt aufzusuchen, wird der Ballen einer Hand im Zentrum des Brustkorbs auf das Brustbein gelegt. Die andere Hand wird darüber gelegt und die Finger ineinander verschränkt. Es soll eine Drucktiefe von mindestens 5 cm (maximal 6 cm) und eine Druckfrequenz von mindestens 100/min (maximal 120/min.) erreicht werden. Zwischen den einzelnen Kompressionen soll der Brustkorb komplett entlastet werden. Druck- und Entlastungsphasen sollen gleich lang dauern. Es ist überaus wichtig, die Herzdruckmassage nicht zu unterbrechen. Das wird deutlich hervorgehoben, denn Pausen reduzieren nachweislich die Überlebenswahrscheinlichkeit. Nur für die Beatmung (bei ungesichertem Atemweg) und für die Defibrillation darf eine kürzestmögliche Unterbrechung erfolgen.

Die Beatmung kann über einen Beatmungsbeutel mit Gesichtsmaske erfolgen, an den Sauerstoff angeschlossen werden sollte. Zum Freihalten des Atemwegs während der Maskenbeatmung kann, neben dem Überstrecken des Kopfes, ein Guedel- Tubus hilfreich sein. Eine Inspirationsphase soll 1 sec. dauern – für zwei Beatmungen sollten insgesamt nicht länger als 5 sec. verstreichen. Während der Beatmung soll sich der Brustkorb „normal“ heben und sich anschließend wieder in die Ausgangsstellung zurücksenken. Wenn die Technik der Maskenbeatmung selten geübt wird, dürfte es wesentlich einfacherer und sicherer sein, die Zwei-Helfer-Technik der Maskenbeatmung anzuwenden. Dabei dichtet ein Helfer die Beatmungsmaske mit beiden Händen auf dem Gesicht des Patienten ab und zieht gleichzeitig das Kinn nach oben, um einen freien Atemweg zu gewährleisten. Ein weiterer Helfer – das kann beispielsweise der für die Herzdruckmassage zuständige Kollege sein – drückt den Beatmungsbeutel zusammen. Da insbesondere die Herzdruckmassage sehr anstrengend sein kann, wird empfohlen, den jeweils aktiven Helfer nach zwei Minuten abzulösen. Für den Wechselvorgang eignen sich unvermeidbare Pausen in der Herzdruckmassage (z.B. während der Beatmung oder der Defibrillation). Ein abschließendes Wort zum Stellenwert der in diesem Absatz vorgestellten Reanimationsgrundlagen: Egal, ob auf der Intensivstation oder in der Zahnarztpraxis – Die Qualität der Basismaßnahmen ermöglicht und limitiert den Reanimationserfolg!

2. Defibrillation
Die neuen Leitlininen bestätigen die Bedeutung der Defibrillation, die möglichst nicht erst durch den professionellen Rettungsdienst, sondern bereits innerhalb der ersten Minuten nach Eintritt des Ereignisses realisiert werden sollte. Halbautomatische Defibrillatoren (AED) sind vielerorts bereits für medizinische Laien verfügbar und können einfach und sicher zur Anwendung gebracht werden. Der britische Reanimationsrat empfiehlt einen halbautomatischen Defibrillator als Bestandteil der Notfallausrüstung jeder Zahnarztpraxis. Im Falle einer Reanimation sollten zwei Praxismitglieder unmittelbar mit der Reanimation beginnen, während weitere Teammitglieder sofort den Notruf absetzen und den AED zum Patienten bringen sollen. Das Gerät soll dann ohne weitere Verzögerung eingesetzt werden, um im Falle eines Kammerflimmerns den geordneten Herzrhythmus wiederherzustellen.

3. Erweiterte Maßnahmen
Zu den erweiterten Maßnahmen der Reanimation zählen beispielsweise die Anlage intravenöser Zugänge, die Applikation bestimmter Medikamente und die Intubation. Der bereits vorab zitierte britische Reanimationsrat rät Zahnärzten von der Vorhaltung intravenöser Zugänge und intravenös zu applizierender Medikamente ab. Gerade während einer Reanimation ist die Anlage intravenöser Zugänge aufgrund schlechter Venenverhältnisse besonders schwierig. Zudem fehlen überzeugende wissenschaftliche Daten, die Reanimationsmedikamente wie z.B. das Adrenalin, zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Erste Hilfe-Maßnahmen in einer Zahnarztpraxis machen.

Hinsichtlich der Intubation wird in den ERC-Leitlinien sogar noch deutlicher Stellung bezogen: Die endotracheale Intubation soll aufgrund hoher Komplikationsraten (z.B. unerkannte Fehllage in der Speiseröhre) nur von in dieser Maßnahme geübten Anwendern versucht werden. Es gibt keinen Anhalt dafür, dass eine frühe Intubation die Langzeitüberlebensrate verbessert. Statt der Intubation kann das Praxisteam also entweder durchgehend die Beutel- Masken-Beatmung durchführen, oder zu einer supraglottischen Atemwegshilfe (z.B. Larynxtubus) greifen. Supraglottische Atemwegshilfen zeichnen sich durch ihre besonders einfache und sichere Handhabung aus. Wenn sie auch nicht – wie die endotracheale Intubation – einen 100%igen Aspirationsschutz bieten, führen sie doch zu einer adäquaten Atemwegssicherung, so dass sogar empfohlen wird, nach der erfolgreichen Anwendung Herzdruckmassage (100/min) und Beatmung (10/min) gleichzeitig und ohne Unterbrechung durchzuführen. Mit den neuen ERC-Leitlinien zur Reanimation bietet sich dem Behandlungsteam in der Zahnarztpraxis die Chance dem reanimationspflichtigen Patienten die bestmögliche Therapie zukommen zu lassen – prioritätengeleitet, schnell und sicher. Denn in den ersten Minuten nach dem Kollaps entscheidet sich das Schicksal des Patienten, und nicht erst nachdem der Rettungsdienst eingetroffen ist.

Weitere Information

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Internet: http://www.barometer-online.info

 
[ Zurück ]

Aus dem Portfolio der Barometer Verlagsgesellschaft

Barometer Verlagsgesellschaft

Full Service Print und Online

  • Verlagsinformationen
  • Dienstleistungsangebote
  • Mediadaten und Publikationen
www.barometer-verlag.de

Dental Barometer Infoportal

Das Fachmagzin für die Zahnmedizin

  • Aktuelle Meldungen
  • Anwenderberichte
  • Veranstaltungs- und Fortbildungskalender
www.barometer-online.info

Recall Infoportal

Das Praxisteam-Magazin

  • Aktuelle Themen der Praxis
  • Ausführlicher Serviceteil
  • Veranstaltungs- und Fortbildungskalender
www.recall-magazin.de

Buchspiegel Online-Shop

Fachliteratur für Zahnspezialisten

  • Deutschlands größtes Fachbuchsortiment
  • Leseproben
  • Rezensionen und Bewertungen
www.buchspiegel.com

Barometer Wissen

Fort- und Weiterbildung in der Zahnmedizin

  • Fortbildung für Praxisinhaber - national und international
  • Workshops und Hands-on Kurse bundesweit
  • Praktische Kurse für das zahnmedizinische Praxispersonal
www.barometer-wissen.de
Weitere Online-Medien