01. Dezember 2010 in Kategorie: Aktuell
Nur Zahnärzte, die ihre Instrumente maschinell aufbereiten, erfüllen die hygienerechtlichen Vorschriften. Dies ist die Kernaussage einer aktuellen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen. Durch diesen Urteilsspruch fühlt sich Sirona bestätigt, nur Produkte und Hygienelösungen auf den Markt zu bringen, die wie der DAC UNIVERSAL den höchsten Anforderungen an eine Zahnarztpraxis gerecht werden.
mit dem DAC UNIVERSAL von Sirona.
Die manuelle Reinigung und Desinfektion von Instrumenten in Zahnarztpraxen entspricht nicht den Vorschriften der Medizinprodukte-Betreiberverordnung. Dies geht aus einem aktuellen Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes NRW hervor (Az.: 13 A 2422/09 NRW). Die Verordnung werde nur dann eingehalten, wenn Zahnarztpraxen validierte maschinelle Aufbereitungsverfahren einsetzen, so die Richter. Betroffen von diesem Urteil sind Medizinprodukte der Kategorie „Kritisch B“, die die Haut oder die Schleimhaut durchdringen und dabei in Kontakt mit Blut, inneren Geweben oder Organen kommen. Das Oberverwaltungsgericht hatte sich mit der Frage der Instrumenten-Aufbereitung auseinander gesetzt, weil ein Zahnarzt gegen ein früheres Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf Berufung eingelegt hatte und damit die in seiner Praxis ausgeübte manuelle Aufbereitung durchsetzen wollte. Genau wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf kommt aber auch das Oberverwaltungsgericht zu dem Schluss, dass bei Medizinprodukten der Kategorie „Kritisch B“ „in jedem Fall eine maschinelle thermische Reinigung und Desinfektion aller Teile“ erforderlich sei.
Dieses Verfahren müsse zudem validierbar sein. Dieses Kriterium, so das Oberverwaltungsgericht, erfüllen manuelle Verfahren nicht. Dieter Rensch, Key Account Manager Hygieneprodukte, Sirona Dental Systems, Bensheim, begrüßt das Urteil: „Die Entscheidung bestätigt indirekt die hohe Bedeutung der Infektionsprävention und betont damit die Wichtigkeit der Gesundheit von Patient und Praxispersonal. Des Weiteren unterstreicht die Gerichtsentscheidung eindeutig die hohe Sicherheit und Qualität maschineller Aufbereitungsverfahren für die Übertragungsinstrumente – und damit auch ihre Überlegenheit im Vergleich zu manuellen Verfahren.“ Zur rechtlichen Sicherheit kommt auch die wirtschaftliche Effizienz: Der DAC UNIVERSAL erfüllt nicht nur die Anforderungen der Medizinprodukte-Betreiberverordnung, sondern spart dem Praxispersonal auch wertvolle Zeit. Denn das Gerät verrichtet die komplette Aufbereitung in nur einem Arbeitszyklus. In lediglich zwölf Minuten reinigt, ölt und desinfiziert der Kombinationsautoklav bis zu sechs Instrumente gleichzeitig. Diese müssen nur einmal bestückt und entnommen werden und stehen sofort wieder für die Behandlung des nächsten Patienten zur Verfügung.Des Weiteren sparen Anwender auch Verbrauchskosten. Denn die Aufwendungen für Reinigungsmittel, Filter sowie Wasser- und Strom sind pro Instrument um das Zwei- bis Dreifache geringer als bei vergleichbaren maschinellen Aufbereitungsverfahren und sogar um das Vier- bis Fünffache geringer als bei der manuellen Aufbereitung. Zudem werden die Instrumente optimal gepflegt und die Lebensdauer wesentlich erhöht. Sirona setzt schon seit langem auf die maschinelle Aufbereitung von Instrumenten mit Hilfe von Kombinationsautoklaven. Die vom Gesetzgeber geforderte Validierung wird bei der Installation in Form einer anerkannten Werksvalidierung mitgeliefert. Eine Revalidierung vor Ort kann im Abstand von zwei Jahren bzw. 3.000 Zyklen zeitgleich mit einer Gerätewartung durchgeführt werden. Dieses Verfahren ist vor Kurzem von Bezirksregierungen aus Nordrhein-Westfalen genehmigt worden – aufgrund der von Sirona vorgelegten Risikoanalyse, der geräteinternen Kontrollmechanismen, der extensiven werksseitigen Prüfung sowie der überzeugenden Ergebnisse der vorgenommenen Vor-Ort-Validierungen.
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