17. Mai 2011 in Kategorie: Dentalmarkt

DENTSPLY Maillefer: Abrechnungshinweise zur WaveOne-Feile

Das Feilensystem WaveOne von DENTSPLY Maillefer ermöglicht endodontisch tätigen Zahnärzten ein sicheres und effektives Arbeiten. Die Einmalfeile kann im Rahmen von BEMA-Behandlungen gemäß GOZ-Ziffer 240 sowohl bei privaten als auch bei gesetzlich Versicherten abgerechnet werden.

Das WaveOne-Feilensystem hat bereits kurze Zeit nach seiner Markteinführung großes Interesse hervorgerufen. Die für den Einmalgebrauch vorgesehene Feile kann neben der maschinellen Aufbereitung auch für die elektrometrische Längenbestimmung des Wurzelkanals in Verbindung mit der GOZ-Ziffer 240 eingesetzt werden. Dies eröffnet dem Behandler interessante wirtschaftliche Perspektiven: Die Materialkosten der Feile lassen sich extra abrechnen und amortisieren.

Material, das im Rahmen von zusätzlich vereinbarten Gebührenziffern wie die GOZ 240 anfällt, ist gemäß eines Urteils des Bundesgerichtshofes vom 27. Mai 2004 (Az. III ZR 264/03) berechnungsfähig, wenn es das Honorar zu mehr als 100 Prozent (bezogen auf den 1,0-fachen Satz) aufzehren würde. Im Rahmen einer „Unzumutbarkeitsregel“ hat der GOZ-Ausschuss der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe bereits im November 2005 eine Faustregel abgeleitet: Wenn die Kosten eines verwendeten Implantat-Bohrersatzes einen Großteil des zahnärztlichen Honorars aufzehren würden, dürfen sie separat in Rechnung gestellt werden.

Dem WaveOne-Anwender bietet die analoge Anwendung obiger Faustregel die Möglichkeit zur privaten Abrechnung der WaveOne-Einmalfeile: Sollte während der Aufbereitung mit dieser Einmalfeile ein elektrometrisches Längenmessgerät zur Bestimmung der exakten Arbeitslänge benutzt werden, dann übersteigen die Materialkosten den Einfachsatz von 3,93 Euro der GOZ 240. Die Zumutbarkeitsgrenze ist damit überschritten und die Kosten der WaveOne-Feile können auch dem gesetzlich Versicherten privat berechnet werden. Der wirtschaftliche Aufwand für die Anschaffung der Einmalfeile liegt so bei Null.

Weiterführende Literatur zur Abrechnung: ZMK; Jahrgang 27; Sonderausgabe; März 2011. Weitere Informationen zum WaveOne-System und seiner Abrechnung sind unter der gebührenfreien DENTSPLY Service-Line für Deutschland 08000-735000 sowie im Internet unter www.dentsply.de abrufbar.

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